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RG, 01.11.1882 - II 341/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Mangelhafte Urteilsbegründung (§. 513 Nr. 7 C.P.O.) in einem nach nicht revisibeln Gesetzen zu entscheidenden Streitfalle. Eideszuschiebung über Handlungen des Vertreters des Rechtsvorgängers der Gegenpartei.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 8, 341
Wird zitiert von ...
- BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62
"Nicht mit Gründen versehen"
Ein Mangel im Sinne des § 551 Nr. 7 ZPO liegt nicht vor, wenn aus den Gründen insgesamt entnommen werden kann, warum einem bestimmten Vorbringen "Berücksichtigung versagt wurde" (RGZ 8, 341, 342; RG in JW 1934, 2140 Nr. 10).